Es gibt eine neue Art der Steuergrundlage für Immobilien in Spanien. Im Zuge des verabschiedeten, neuen Gesetzes gegen Steuerbetrug ändert sich ab 1. Januar 2022 die Bemessungsgrundlage für Steuern bei Immobilientransaktionen. Dies wird Auswirkungen auf die Vermögenssteuer, Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Bestandsimmobilien sowie auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer haben.
Bislang diente der individuell vereinbarte Wert (bei Verkauf der Verkaufspreis) als Basis für die Berechnung der Steuern, insbesondere der Grunderwerbssteuer. Ab 1. Januar 2022 wird es für jede Immobilie einen neuen Katasterreferenzwert (valor de referencia de Catastro) geben, der als Steuerbemessungsgrundlage dient.
Wie wird dieser Katasterreferenzwert ermittelt?
Der Wert wird von oberster Instanz des Katasteramts (Dirección General del Catastro) festgelegt und basiert auf der Berechnung der Preise von notariellen Immobilientransaktionen. Weiterhin hängt der neue Wert von den Katastermerkmalen jeder einzelnen Immobilie ab.
Für den Katasterreferenzwert wird die Immobilie objektiv bewertet anhand der Lage und des Baujahrs. Bei der Berechnung werden keine Informationen zum Erhaltungszustand der Immobilie, der Qualität der Ausstattung, ob renoviert wurde oder nicht, etc. berücksichtigt.
Was gilt es bei einem Kauf, einer Erbschaft oder Schenkung zu beachten?
Der Katasterreferenzwert wird als Mindestwert angesehen, auf den die entsprechende Steuer zu zahlen ist. Wenn der Steuerzahler die Transaktion zu einem niedrigeren Wert notariell beurkundet, wird die zu zahlende Steuer auf Basis des neuen Katasterreferenzwertes berechnet.
Wann und wo kann der Katasterreferenzwert eingesehen werden?
In den ersten 20 Tagen des Monats Dezember wird das Katasteramt im staatlichen Amtsblatt (Boletín Oficial del Estado) die Referenzwerte jeder Immobilie veröffentlichen. Da es sich nicht um persönliche Daten handelt, werden diese Informationen weiterhin ständig über die elektronische Zentrale des Katasters abrufbar sein.
Abweichungen vom Katasterreferenzwert
Wenn der Steuerpflichtige der Meinung ist, dass der Wert der Immobilie niedriger ist als der amtliche Katasterreferenzwert, muss er dies beweisen. In den meisten Fällen wird er gezwungen sein, Sachverständige hinzuzuziehen.
Im Falle des Kaufs einer Immobilie beispielsweise, verpflichtet die Gesetzesänderung den Steuerzahler, den höheren Wert zu versteuern, unabhängig welcher Preis bezahlt und in der Urkunde dokumentiert wurde.
Die kommende Steuererhöhung betrifft nur Immobilientransaktionen, die ab Januar 2022 erworben werden.