Bauen auf Mallorca – Architekt und Bauplan

Bauen auf Mallorca ist ein umfassendes Thema. Mein Name ist Alwin Klotz und ich bin als Architekt in Barcelona und auf Mallorca tätig. Durch meine Mehrsprachigkeit kann ich Sie perfekt bei allen Angelegenheiten rund um das Thema Neubau, Planung, Baugenehmigung beraten. Auch bei Umbau und Sanierungen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Ich bin das Bindeglied zwischen Ihnen als Bauherr und den spanischen Ämtern.

Ich bedanke mich bei CCC Real Estate, für die Möglichkeit, Ihnen in einer Serie von Fachartikeln, das Thema Bauen auf Mallorca etwas näher zu bringen.

Objektwahl / Grundstückswahl

Sie haben ein passendes Objekt (Grundstück oder Haus mit Umbau oder einer Generalsanierung) gefunden. Lassen Sie vor dem Erwerb prüfen, ob sich Ihre Wünsche baurechtlich und bautechnisch realisieren lassen.

Architekt und „Aparejador“

Haben Sie sich für ein Haus, eine Finca oder ein Grundstück entschieden, ist es wichtig einen Architekten zu suchen. Dieser muss in Spanien berechtigt sein, Projekte zu planen und diese bei den Ämtern einzureichen. Dazu muss der Architekt bauvorlagenberechtigt und bei der Architektenkammer der Provinz eingetragen sein. Bei einem deutschen Architekten wäre dies zu prüfen.

Da es sich um ein komplexes Thema handelt, empfehle ich Ihnen einen Architekten zu wählen, der Ihre Sprache spricht. Möchten Sie, dass ein Architekt aus Ihrem Heimatland den Bauentwurf erstellt, braucht dieser einen Korrespondenz-Architekten mit entsprechender Registrierung bei der Architektenkammer der spanischen Provinz, in der Sie bauen möchten.

Antrag Baugenehmigung

Ihr beauftragter Architekt ist für die Erstellung der Baupläne zuständig. Zudem ist es seine Aufgabe die Unterlagen vorzubereiten, die zur Beantragung der Baugenehmigung benötigt werden (Phase 1). In Spanisch heißt das „Proyecto basico“. Genehmigt die Gemeinde das Bauprojekt, erhalten Sie die Baugenehmigung „Licencia de obra“. Nun startet die Phase 2, die Erstellung des Ausführungsprojektes „Proyecto de ejecución“. In Deutschland spricht man auch von der Werkplanung. Hierfür ist auch Ihr Architekt zuständig, und das Ausführungsprojekt wird bei der Gemeinde eingereicht und genehmigt. Danach erhalten Sie die Baufreigabe.

Bauen mit einem Bauingenieur

Vor Beginn der Bauarbeiten ist es in Spanien gesetzliche Pflicht einen „Aparejador“ oder sogenannten „Arquitecto Técnico“ für die Sicherheit, Koordination und die Qualitätskontrolle der Vorgänge auf der Baustelle unter Vertrag zu nehmen. Das heißt, Sie haben sowohl den planenden Architekten, den Sie mit der Bauleitung beauftragen, als auch den „Aparejador“, der in Deutschland annähernd mit dem Statiker oder Bauingenieur vergleichbar wäre.

Ihr Architekt auf Mallorca, Alwin Klotz, +34676450741, arquiklotz@arquired.es