Bewohnbarkeitsbescheinigung

Auf Mallorca gelten nun strengere Regeln für die Bewohnbarkeitsbescheinigung. Das Dokument hat bereits in der deutschen Sprache einen sehr langen Namen. Der spanische Ausdruck dafür, die „Cédula de Habidabilidad“, kommt für uns Deutsche fast einem Zungenbrecher gleich.

Bisher wurde die Bewohnbarkeitsbescheinigung bei Neubauten und bei Erstbezug benötigt. Gebraucht wird sie, um Wasser, Strom- und Gasanschlüsse zu beantragen. Inzwischen muss der Bauherrn oder Eigentümer sie auch bei umfangreichen Umbauten oder Anbauten neu beantragen.

Um die Bewohnbarkeitsbescheinigung zu bekommen, müssen alle Bauarbeiten offiziell und endgültig vom Architekten und der Gemeinde abgenommen sein. Der Antrag auf die Bewohnbarkeitsbescheinigung wird beim Inselrat (Consell de Mallorca) gestellt. In vielen Fällen wurde von der Behörde diese Bescheinigung schon vor der endgültigen Bauabnahme ausgestellt. Doch leider haben sich nicht alle an die Regeln gehalten und die Bauabnahme im Nachhinein „vergessen“.

Daher hat der Inselrat Änderungen in den Vorgaben beschlossen. Auch wurde dem Dokument eine zusätzliche Bedeutung gegeben: Bei der Beantragung einer Lizenz zur Ferienvermietung muss eine gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Da es in den Gemeinden auf Mallorca u.U. mehrere Monate dauert, bis eine Bauabnahme endgültig positiv abgeschlossen wird, könnten sich dadurch auch Kaufabschlüsse oder Umzüge um mehrere Monate verzögern, denn erst nach Vorlage der Bewohnbarkeitsbescheinigung können die Versorgungsanschlüsse beantragt werden.

Anwälte die einen Immobilienkauf für ihren Mandanten begleiten, fordern obligatorisch die gültige Cédula da Habidabilidad, egal ob es sich um Neubau oder ein Bestandsobjekt handelt. Damit es beim Verkauf Ihrer Immobilie nicht zu ungewollten Verzögerungen kommt, prüfen Sie doch bitte, ob die Cédula für Ihre Immobilie noch gültig ist.

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