Die Ferienvermietung ist auf Mallorca ein wichtiges Thema. Der Rechtsanwalt Dominic Porta, von PORTA & ASSOCIATES, hat uns diesbezüglich drei wichtige Fragen beantwortet.
Was ist der Unterschied zwischen alten und neuen Lizenzen?
Unter „Altlizenzen“ fallen die Lizenzen, die nach alter Rechtslage beantragt wurden. D.h. der Vermieter wurde vor August 2017 aktiv. Unter „Neulizenzen“ versteht man hingegen Lizenzen, die nach neuer bzw. aktueller Rechtslage beantragt wurden. Also alle Anträge ab August 2017. Die Hauptunterschiede liegen hier im komplizierteren Antragsverfahren, dem Erwerb von Bettenplätzen und der Gebietsausweisung.
Was sind die Kosten für die Vermietungslizenz pro Bett (Haus, Wohnung)?
- Einfamilienhäuser ganzes Jahr und auf unbestimmte Zeit erteilt: 3.500,00 €
- Mehrfamilienhäusern ganzes Jahr für die Dauer von fünf Jahren erteilt: 875,00 €
- Vermietung der Hauptwohnung für zwei Monate im Jahr und für die Dauer von fünf Jahren erteilt: 291,67 €
Können die Bettenplatzlizenzen weiterverkauft werden?
Was bedeutet übertragbar? Wie ist hier der Vorgang? Lizenzen können generell verkauft werden. Übertragbar bedeutet, dass die Lizenz auf eine andere Immobilie übertragen werden kann. Die Lizenz kann aber auch auf einen neuen Immobilien-Eigentümer übergehen. Der Vorgang ist je nach Art der Übertragung unterschiedlich.
Mehr Informationen zum Ferienvermietung finden Sie auf der Webseite von PORTA & ASSOCIATES.