Mallorca, Cala Ratjada
Auf diesem ca. 550 m² großen Grundstück in Cala Ratjada befindet sich ein Altbestand, jedoch ist die Fläche für eine Neubebauung sehr lukrativ:
Mögliche Bebaubarkeit des Grundstücks:
– Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus, Apartments
– Max. Überbaubarkeit: 50% (Bis zu 8 Apartments)
– max. Gebäudehöhe: 12m
– Anzahl Stockwerke: Keller + EG + 3 Etagen
Falls Sie lieber den Altbestand modernisieren möchten:
Das Haupthaus besteht aus einem Vorraum als Kaminzimmer, einem Wohnzimmer, einer ursprünglichen Küche, einem Schlafzimmer sowie zwei Badezimmern mit Dusche. Hinter dem Haus führt eine Treppe hinauf zur Dachterrasse, die Überblick über das Grundstück bietet. Der rustikale Garten führt Sie zum Gästehaus, bestehend aus zwei Schlafzimmern. Auf dem Grundstück stehen zusätzliche Abstellräume und Schuppen als Lagerraum zur Verfügung. Ein praktischer Carport an der Straße bietet Platz für ein Auto. Der Vorgarten beeindruckt mit einer reizvollen Bepflanzung aus Oleander, Agaven und Palmen.
Nutzen Sie die Chance und kontaktieren Sie uns jetzt, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.
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Mehr InformationenDie dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.
AGB & Haftungsklausel:
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie die exakte Adresse erst bei einer Besichtigung erfahren.
Das Objekt kann nach Absprache besichtigt werden:
Tel.: +34 971 566 178
Mob: +34 682 755 801 (auch WhatsApp)
E-Mail: contact@ccc-real-estate.com
Büro-Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 10:00 - 18:30 Uhr
Freitag: 10:00 - 17:00 Uhr
Termine außerhalb der Bürozeiten gerne nach Vereinbarung.
Weitere interessante Angebote unter www.ccc-real-estate.com
Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Eigentümer/Bauträger zur Verfügung gestellt wurden. Canaima Concept & Consulting, S.L. (CCC REAL ESTATE) übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Die beim Kauf einer Immobilie in Spanien anfallenden Kauferwerbsnebenkosten (Grunderwerbssteuer / ggf. MwSt, Notargebühren, Abwicklungshonorar und Grundbuchkosten) sind vom Käufer zu tragen. Die Maklercourtage geht zu Lasten des Verkäufers.
© Canaima Concept & Consulting, S.L.
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