Mallorca, Capdepera
Das Grundstück bietet verschiedene Nutzungsmöglichkeiten auf ca. 33.000 m² Fläche. Bauen Sie sich Ihr Einfamilienhaus umgeben von einer schönen Bergsiluette und weiter Naturlandschaft, guter Anbindung zu den tollen Orten Artà und Capdepera auf einer teilweise schon angelegten Finca bestehend aus hauptsächlich vielen Johannisbrotbäumen von denen Sie in Zukunft auf der Insel großen Nutzen tragen könnten. Einige Mandel und Feigenbäume sind auch schon vorhanden.
Die Bebaubarkeit unterliegt den folgenden Normen:
Maximale Überbauung: 2 %
Max. Bebaubarkeit: 1,5 % – (max. 300 m² konstruierte Fläche)
Maximales Volumen: 900 m³
Pool: Wasserspiegel max. 35m², Pool max Volumen: 60m³
Die Einholung einer Baugenehmigung ist Sache des Käufers. Auf Wunsch stellen wir gerne den Kontakt zu ortsansässigen Architekten, Bauunternehmern und Rechtsanwälten her, die Ihre Sprache sprechen (deutsch, spanisch, englisch).
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Einholung der Baugenehmigung, Kostenvoranschläge und informieren Sie über die Baufortschritte während Ihrer Abwesenheit. Zu jeder Zeit Ihres Bauvorhabens bis zur offiziellen Bauabnahme sind Sie in guten Händen.
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Mehr InformationenDie dargestellte Position der Immobilie ist nur eine ungefähre Angabe.
AGB & Haftungsklausel:
Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie die exakte Adresse erst bei einer Besichtigung erfahren.
Das Objekt kann nach Absprache besichtigt werden:
Tel.: +34 971 566 178
Mob: +34 682 755 801 (auch WhatsApp)
E-Mail: contact@ccc-real-estate.com
Büro-Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 10:00 - 18:30 Uhr
Freitag: 10:00 - 17:00 Uhr
Termine außerhalb der Bürozeiten gerne nach Vereinbarung.
Weitere interessante Angebote unter www.ccc-real-estate.com
Alle Angaben basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Eigentümer/Bauträger zur Verfügung gestellt wurden. Canaima Concept & Consulting, S.L. (CCC REAL ESTATE) übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Die beim Kauf einer Immobilie in Spanien anfallenden Kauferwerbsnebenkosten (Grunderwerbssteuer / ggf. MwSt, Notargebühren, Abwicklungshonorar und Grundbuchkosten) sind vom Käufer zu tragen. Die Maklercourtage geht zu Lasten des Verkäufers.
© Canaima Concept & Consulting, S.L.
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