Die Grunderwerbsteuer (ITP) wird auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, etc.) progressiv berechnet, entsprechend des Kaufpreises der Immobilie.
Seit 01.01.2023 gelten folgende Steuersätze:
Kaufpreis (-Anteil) | Grundbetrag | Prozentsatz |
bis 400.000 € | — | 8 % |
ab 400.000,01 bis 600.000 € | 32.000 € | 9 % |
ab 600.000,01 bis 1.000.000 € | 50.000 € | 10 % |
ab 1.000.000,01 bis 2.000.000 € | 90.000 € | 12 % |
ab 2.000.000,01 € bis … | 210.000 € | 13 % |
Berechnungsbeispiele
- Bei einem Kaufpreis von 450.000 Euro beträgt die Grunderwerbsteuer 8,11 % vom Kaufpreis.
- Bei einem Kaufpreis von 690.000 Euro beträgt die Grunderwerbsteuer 8,55 % vom Kaufpreis.
- Bei einem Kaufpreis von 975.000 Euro beträgt die Grunderwerbsteuer 8,97 % vom Kaufpreis.
- Bei einem Kaufpreis von 1.150.000 Euro beträgt die Grunderwerbsteuer 9,39 % vom Kaufpreis.
- Bei einem Kaufpreis von 2.250.000 Euro beträgt die Grunderwerbsteuer 10,78 % vom Kaufpreis.
Steuertipp
Beim Erwerb einer Erstwohnsitzimmobilie bis 270.151,20 Euro (vorher 200.000 Euro) gilt ein Feststeuersatz von 4% (vorher 5%) Grunderwerbssteuer. Dies setzt voraus, dass der Käufer Resident in Spanien ist.
Die Stempelsteuer (AJD)
– die Steuer auf dokumentierten Rechtshandlungen, kurz Stempelsteuer, beträgt bei letzterem 1,2%.
– bei Immobilien im Wert von 1 Millionen Euro oder mehr wird eine Steuer für die erste Ausfertigung von Urkunden und notariellen Verträgen von 2% erhoben.
Mit CCC Real Estate gehen Sie auf Nummer sicher: Wir berechnen Ihnen die Grunderwerbsteuer und sonstigen Kauferwerbsnebenkosten für Ihr gewünschtes Objekt vor dem Vertragsabschluss.
Grunderwerbssteuer-Rechner:
Grunderwerbsteuer:
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