Nicht selten kommt es vor, dass im aktuellen Grundbuchauszug einer Immobilie mehrere Hypotheken auftauchen. Beim genaueren Studieren der Chronologie stellt sich dann eventuell heraus, dass eine Hypothek zum Beispiel vom Voreigentümer eingetragen wurde. Manchmal ist diese gar noch vom Bauträger der Immobilie.
Oder, wenn es sich um die eigene Hypothek handelt, großes Erstaunen beim Eigentümer entsteht. Nicht oft kommen dann Aussagen wie: „Unsere Hypothek ist seit Jahren abbezahlt, wieso steht die noch im Grundbuch?“
Wenn eine Hypothek abbezahlt wurde und somit das Darlehenskonto bei der Bank einen 0,00 Euro Saldo ausweißt, sind weitere Maßnahmen notwendig.
Löschungsurkunde
Fordern Sie Ihre Bank auf, die notarielle Löschungsurkunde auszustellen (Escritura de Cancelación de hipoteca). Sorgen Sie dafür, dass diese Urkunde dem Grundbuchamt vorgelegt wird. Beides geht nicht automatisch. Man muss sich darum kümmern, bzw. einen Anwalt oder eine Gestoria (Verwaltungsbüro) damit beauftragen. Dieser Vorgang löst Kosten, Steuern und Gebühren aus, die vom Eigentümer zu bezahlen sind.
Erst wenn die Löschungsurkunde vom Grundbuchamt mit Bearbeitungsvermerk zurückkommt, wurde die Hypothek auch aus dem Grundbuch ausgetragen. Im Fachjargon sagt man: die Hypothek wurde gelöscht.
Umgang mit Hypotheken
Sie wollen eine Immobilie kaufen und der Verkäufer hat die Immobilie mit einer Hypothek belastet. Was bedeutet das für den Käufer? Wir von CCC Real Estate kümmern uns darum, dass Sie lastenfreies Eigentum erwerben.
Wenn die Hypothek vom Verkäufer noch nicht abbezahlt ist, stellt die Bank des Verkäufers ein Zertifikat aus. Dort ist der Restsaldo zu entnehmen. Ist die Hypothek abbezahlt, steht auf dem Zertifikat 0,00 Euro. Das Zertifikat ist obligatorisch und muss dem Notar vorgelegt werden. Über diesen Restsaldo-Betrag stellt die Bank des Käufers der Immobilie einen bankbestätigten Scheck aus.
Der autorisierte Vertreter der Verkäuferbank erscheint am Tag des Notartermins für Ihren Kauf beim Notar. Er unterschreibt die Löschungsurkunde (Escritura de Cancelación de Hipoteca) und nimmt den Bankscheck über den Restsaldo zur Tilgung des Saldos mit.
In Ihrem notariellen Kaufvertrag wird der Bankscheck für die Verkäuferbank als (Teil-)Kaufpreiszahlung aufgeführt. Wichtig ist, dass die Löschungsurkunde zusammen mit Ihrem Kaufvertrag dem Grundbuchamt vorgelegt wird. Nur so kann das Eigentum lastenfrei auf Ihren Namen eingetragen werden.
Sollte Ihnen das Procedere zu kompliziert erscheinen, dann haben Sie uns an Ihrer Seite. Für uns ist es gängige Praxis und ein „Kinderspiel“, die richtigen Schritte und Maßnahmen für Ihren Immobilienerwerb zu berücksichtigen.
Wir sind gerne Ihr vertrauensvoller Partner bei Ihrem Immobilienkauf auf Mallorca.