Mieten auf Mallorca! Die Entscheidung ist gefallen! Mallorca soll Ihr Lebensmittelpunkt werden! Eine Langzeitmiete ist eine gute Alternative um das Wohnen und Leben auf der Insel kennen zu lernen, um sich dann eventuell im zweiten Schritt für einen Immobilienkauf zu entscheiden. Oder generell kommt nur das Thema Anmietung für Sie in Frage.
Sie sind Eigentümer einer Immobilie auf Mallorca und überlegen diese zu vermieten? Somit ist gewährleistet, dass die Immobilie genutzt und erhalten wird. Auch als zusätzliche Einnahme-quelle ist es eine wunderbare Option.
Was muss beim Mietvertrag beachtet werden?
Wir bei CCC Real Estate erstellen die Mietverträge nach dem spanischen Mietrecht. Dieses regelt sich im Mietgesetz „Ley de arrandamientos urbanas“ (kurz auch LAU). Ihr Vorteil, bei uns erhalten Sie den Mietvertrag in Ihrer Sprache: Spanisch, Deutsch oder Englisch.
Vertragsdauer bei Langzeitvermietung
Die Dauer eines Langzeitmietvertrages lässt sich grundsätzlich frei nach dem Willen der bei-den Parteien vereinbaren. Der Mieter hat jedoch das einseitige Recht, den Vertrag nach Ablauf des ersten Vertragsjahres, um ein weiteres Jahr zu verlängern, bis zu einer Dauer von insge-samt fünf Jahren. Nach Ablauf des fünften Jahres hat der Vermieter das Recht das Mietver-hältnis zu beenden oder einen neuen Mietvertrag mit dem bisherigen Mieter zu vereinbaren.
Miete und Nebenkosten
In Spanien kann der Mietpreis beliebig festgelegt werden, hier gibt es keine gesetzlichen Vor-gaben. Die Abrechnung von Nebenkosten und Steuern wird individuell vom Eigentümer vor-gegeben. Kosten wie das Hausgeld und die Grundsteuer werden meist vom Vermieter getra-gen. Andere wiederum integrieren diese Kosten direkt im Mietpreis.
Der persönliche Verbrauch von Strom, Wasser, Gas sowie die jährlichen Müllgebühren werden normalerweise als Nebenkosten vom Mieter getragen.
Eine klare Regelung im Mietvertrag, wer welche Kosten trägt, sorgt für ein angenehmes Mietverhältnis.
Kündigung
Nach Ablauf der ersten sechs Monate des Mietvertrages, hat der Mieter immer das Recht, den Mietvertag einseitig zu kündigen. Hierbei muss er die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Das Gesetz sieht eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen vor. Im Mietvertrag kann je-doch festgehalten werden, dass der Mieter bei vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages dem Vermieter eine Entschädigung zu zahlen hat.
Der Vermieter wiederum hat nach Ablauf des ersten Vertragsjahres jederzeit das Recht dem Mieter wegen direktem Eigenbedarf (Familie in erster Linie) zu kündigen. Er muss dies ausreichend begründen können und dem Mieter mindestens 2 Monate vor dem Datum, an dem er die Immobilie benötigen wird, mitteilen.
Beide Parteien haben zudem das Recht auf eine fristlose Kündigung des Mietvertrages, wenn bestimmte Voraussetzungen (z.B. Nichtzahlung der Miete/Kaution, Vermieter weigert sich Reparaturen durchzuführen) erfüllt sind.
Kaution und andere Sicherheitsleistungen
In Spanien und auch auf Mallorca ist es normalerweise üblich, dass der Mieter bei Abschluss eines Mietvertrages eine Kaution in Höhe von einer Monatsmiete an den Vermieter zahlt, als Gewährleistung für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Mietvertrag und um für eventuelle Schäden an der Immobilie zu haften. Der Vermieter ist weiterhin berechtigt, zusätzliche Garantien zu verlangen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter nach spanischem Mietrecht 30 Tage Zeit, die Wohnung zu kontrollieren, bevor er die Kaution zurückzahlt.
Sie möchten das Mieten auf Mallorca in Angriff nehmen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!