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Ihre lukrative Investition auf Mallorca wartet auf Sie

Für Investoren präsentieren wir exklusive Mallorca-Immobilien und Projekte mit dem Fokus auf Renditemöglichkeiten,
gewerbliche Nutzungen oder lukrative Investments und Kapitalanlagen. Bei CCC Real Estate | Invest legen wir besonderen Wert auf umfassende Informationen, damit Ihre Investition auf einer soliden Grundlage beruht und Ihre Erwartungen erfüllt werden.

Entdecken Sie spannende Projekte für Ihre Investition auf Mallorca

Grundstück in praktischer Lage mit Brunnen und Potenzial für individuellen Hausbau,  Artà (Spanien), Wohngrundstück

NEU

Ref.: P-0092-KP, Artà

Grundstück in praktischer Lage mit Brunnen und Potenzial für individuellen Hausbau

350.000,00 €
Charmante Vintage-Villa mit 4 Schlafzimmern, Terrasse, großem Garten und Garage, 07559 Costa de los Pinos (Spanien), Villa

NEU

Ref.: L-0069, Costa de los Pinos

Charmante Vintage-Villa mit 4 Schlafzimmern, Terrasse, großem Garten und Garage

1.400.000,00 €
LETZTE CHANCE: Modernes Reihenhaus mit 2 Schlafzimmern in der Nähe des Gemeinschaftspools, 07580 Capdepera (Spanien), Reihenhaus

Ref.: R-0076-Casa 19, Capdepera

LETZTE CHANCE: Modernes Reihenhaus mit 2 Schlafzimmern in der Nähe des Gemeinschaftspools

299.750,00 €
Meerblick- Wohnung mit 2 Schlafzimmern, Gemeinschaftspool und Meerblick in einer Traumlage, 07589 Canyamel (Spanien), Etagenwohnung

Ref.: B-0090-M 1B, Canyamel

Meerblick- Wohnung mit 2 Schlafzimmern, Gemeinschaftspool und Meerblick in einer Traumlage

1.400,00 €
Top-Baugrundstück mit Fernmeerblick und voraussichtlicher Baugenehmigung Anfang 2025, 07680 Manacor (Spanien), Wohngrundstück

Ref.: B-0121, Manacor

Top-Baugrundstück mit Fernmeerblick und voraussichtlicher Baugenehmigung Anfang 2025

539.000,00 €
Baugrundstück in beliebter Wohngegend von Can Picafort!, 07458 Can Picafort (Spanien), Wohngrundstück

Ref.: R-0083, Can Picafort

Baugrundstück in beliebter Wohngegend von Can Picafort!

600.000,00 €
VERKAUFT: Tiefgaragen-Stellplatz inkl. Kellerraum in Cala Ratjada zu verkaufen!, 07590 Cala Ratjada (Spanien), Tiefgarage

VERKAUFT

Ref.: K-0076-G, Cala Ratjada

VERKAUFT: Tiefgaragen-Stellplatz inkl. Kellerraum in Cala Ratjada zu verkaufen!

19.500,00 €
Investitionsmöglichkeit: Modernes Fitnesstudio in exklusiver Lage, 07590 Cala Ratjada (Spanien), Spezialobjekt

Ref.: R-0101, Cala Ratjada

Investitionsmöglichkeit: Modernes Fitnesstudio in exklusiver Lage

auf Anfrage

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Exklusiv

Ref.: K-0084, Mallorca, Llucmajor

Erstklassige Finca mit Pool, Wintergarten und Garten-Oase

2.500.000,00€

Exklusiv

Ref.: K-0084, Mallorca, Llucmajor

Erstklassige Finca mit Pool, Wintergarten und Garten-Oase

2.500.000,00€

Exklusiv

Ref.: K-0084, Mallorca, Llucmajor

Erstklassige Finca mit Pool, Wintergarten und Garten-Oase

2.500.000,00€

Ref.: K-0084, Mallorca, Llucmajor

Erstklassige Finca mit Pool, Wintergarten und Garten-Oase

2.500.000,00€

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Ihre Tür zu diskreten und vielversprechenden Geschäftsmöglichkeiten

Ref.: K-0084, Mallorca, Llucmajor

Erstklassige Finca mit Pool, Wintergarten und Garten-Oase

2.500.000,00€

Ref.: K-0084, Mallorca, Llucmajor

Erstklassige Finca mit Pool, Wintergarten und Garten-Oase

2.500.000,00€
Traspaso: Gut eingeführte, edle Bar / Cafeteria in Cala Ratjada, 07590 Cala Ratjada (Spanien), Bar

Ref.: Y-0035, Cala Ratjada

Traspaso: Gut eingeführte, edle Bar / Cafeteria in Cala Ratjada

1.420,00 €
Großes Gewerbegrundstück in verkehrsgünstiger Lage, 07500 Manacor (Spanien), Gewerbe

Ref.: B-0076, Manacor

Großes Gewerbegrundstück in verkehrsgünstiger Lage

2.950.000,00 €

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CCC Real Estate

Gewerbeimmobilien (Traspaso)

Machen Sie da weiter, wo andere aufhören

Übernehmen Sie etablierte Unternehmen und Gastrobetriebe in erfolgreichen Lagen. Mit Ihrem Konzept und Ihrer Strategie positionieren Sie sich im Markt für Ihren nachhaltigen Geschäftserfolg.

CCC Real Estate

Ferienvermietung (ETV)

Eigennutzung und Vermietung an Feriengäste macht Ihre Mallorca-Immobilie zu einem cleveren Investment

Investieren Sie in exklusive Ferienimmobilien auf Mallorca mit bestehenden ETV-Lizenzen. Unsere Immobilienangebot mit ETV- Lizenz verbinden glückliche Urlaubserlebnis mit einer soliden Rendite. Profitieren Sie von der Beliebtheit der Insel mit einer guten Gästefrequenz für Ihreigenes Investment.

Warum Premium-Investitionen mit uns?

Exklusive Auswahl

Unsere Plattform präsentiert nur die feinsten Immobilienprojekte und Geschäftsmöglichkeiten.

Dedizierte Betreuung

Ein Team von Fachleuten steht bereit, um sicherzustellen, dass Ihre Investitionserfahrung reibungslos und anspruchsvoll ist.

Diskretion und Sicherheit

Wir schätzen Ihre Privatsphäre und Sicherheit. Ihre Premium-Investitionen sind bei uns in den besten Händen.

Die wichtigsten Fragen rund um Ihren Immobilienkauf

Warum benötige ich eine NIE Nummer und wo beantrage ich diese?

Eine reibungslose Immobilienabwicklung auf Mallorca erfordert die spanische NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjeros). Diese ist notwendig für den Notarvertrag und den Eigentumseintrag und begleitet Sie lebenslang ohne laufende Kosten. Die NIE wird auch für Autokauf, Versorgungsdienstleister und Arbeit in Spanien benötigt.

Drei Wege zur NIE:

  1. Spanisches Konsulat/Botschaft: Persönlicher Besuch mit Ausweis/Reisepass, Terminvereinbarung, Antragsformular (EX-15), ca. 10-20 Euro, Zustellung per E-Mail nach 3-6 Wochen.

  2. Policía Nacional in Palma de Mallorca: Terminvereinbarung, Antragsformular (EX-15), Ausweiskopie, ca. 10-15 Euro, sofortige Ausstellung vor Ort.

  3. Mit professioneller Hilfe: Steuerberater, Anwalt oder Gestoria unterstützen. Notariell beglaubigte Kopien und Vollmacht in Spanisch erforderlich. Vorsicht vor unbekannten Internet-Anbietern!

Beim Immobilienerwerb auf Mallorca sind folgende Kauferwerbsnebenkosten zu beachten:

Die Grunderwerbssteuer beträgt zwischen 8 und 13 Prozent des Kaufpreises und hängt vom Wert Ihrer Wunschimmobilie ab.

Notargebühren belaufen sich auf 0,25 bis 0,50 Prozent des Kaufpreises bei Bestandsimmobilien. Zusätzliche Ausfertigungen oder Kopien unterliegen gesonderten Gebühren.

Nach Abschluss des Kaufvertrags erfolgt die Eintragung der Immobilie im Grundbuch mit Standardgebühren zwischen 0,15 und 0,30 Prozent des Kaufpreises.

Die Abwicklungsgebühren für Gestoria oder Anwalt belaufen sich auf ca. 0,8 bis 1 % des Kaufpreises.

Nebenkosten wie Gebühren für Um- oder Anmeldungen von Strom, Wasser, Gas, Brunnen, Ferienvermietungslizenz, Telefon/Internet, Versicherung, Alarmsystem, etc., sollten beim Immobilienkauf auf Mallorca berücksichtigt werden.

Es kann vorkommen, dass zur Ablösung einer Hypothek bestätigte Schecks von einer spanischen Bank vorbereitet werden müssen. Die Kosten betragen ca. 300 € pro Scheck, zu tragen vom Käufer. Die Einlösung der Schecks ist die Verantwortung des Verkäufers.

Hat der Verkäufer seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Spanien, wird vom notariellen Verkaufspreis 3% Steuer einbehalten.

Neben offensichtlichen Kosten wie Hypotheken und Grundsteuern gibt es zahlreiche Unterhaltskosten, die oft übersehen werden. Hier sind einige davon:

  • Strom- und Wasserkosten
  • Heizung (Öl- oder Gasverbrauch)
  • Gastank-Miete
  • Alarmanlagenkosten
  • Lieferung und Verbrauch von Pellets/Kaminholz
  • Wasserlieferung per LKW
  • Wartung von Photovoltaikanlagen/Batterien
  • Kraftstoff- und Wartungskosten für Generatoren
  • Gärtner- und Materialkosten
  • Wartung von Geräten und Energiekosten
  • Poolpflege-Service und -produkte
  • Wartung von Heizungsanlagen, Klimaanlagen, etc.
  • Wartung von Aufzügen und Nottelefonen
  • Wartung von Feuerlöschern und Wasserfilterreinigung
  • Entkalkungsanlage (z.B. Salzkosten)
  • Klärgrubenentleerung
  • Grundsteuer, Müllgebühr, Abwasser
  • Versicherung und Nicht-Residenten-Steuer
  • Telefon-/Internetanschluss
  • Gemeinschaftskosten für Wohnsiedlungen und Eigentümergemeinschaft
  • Hausreinigungskosten

Ein bewusstes Verständnis dieser Unterhaltskosten kann Ihnen helfen, besser zu planen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca erwerben wollen, bietet eine Auslandfinanzierung folgende Vorteile:

  • Finanzierungen bis zu 70% des Kaufpreises
  • Grundbuchliche Absicherung in Spanien
  • Wertgutachten der Immobilie
  • Schnelle Abwicklung und Zeitersparnis
  • Zinssicherheit durch Festschreibung
  • Niedrigere Kosten für vorzeitige Tilgung
  • Möglichkeit zur Sondertilgung für maximale Flexibilität
  • Schonung von gut angelegtem Kapital und Liquiditätsreserve

 

Maßgeschneiderte Finanzierungslösungen gibt es auch für Schweizer und Luxemburger Staatsbürger. Durch renommierte Finanzierungsvermittlungsagenturen bieten wir:

  • Individuelle Beratung in Ihrer Sprache
  • Ein Ansprechpartner für Finanzierungsangebote von allen spanischen Banken
  • Optimale Finanzierungskonditionen durch Verhandlungen

Bei spanischen Immobilienprojekten sind Begriffe wie Nutzfläche, konstruierte Fläche und Wohnfläche entscheidend. Hier unterscheiden sie sich von deutschen Standards.

Wohnfläche (Superficie útil): Tatsächlich bewohnte und möblierte Fläche, von der inneren Linie der Außenmauern berechnet.

Nutzfläche/Konstruierte Fläche (Superficie construida): Beinhaltet überdachte Außenbereiche, wobei Verandas und Terrassen mit 50 % gewertet werden. Vollständig geschlossene Überdachungen zählen zu 100 %.

Bebaubarkeit (Edificabilidad): Das maximale zulässige Bauvolumen auf einem Grundstück, wichtig für Bauprojekte.

Überbaubarkeit (Ocupación): Umfasst genutzte, aber nicht zwangsläufig bewohnte Flächen, wie Garage, Wasserspeicher, Technik, sowie versiegelte Flächen der Außenbereiche.

Spanische Immobilienangebote geben oft die konstruierte Fläche an. Überprüfen Sie die Angaben in der Kaufurkunde und im Grundbuch, wo in der Regel von der konstruierten Fläche die Rede ist.

Das Dokument, als „Bewohnbarkeitsbescheinigung“ auf Deutsch und „Cédula de Habitabilidad“ auf Spanisch bekannt, ist entscheidend. Ursprünglich für Neubauten und Erstbezüge erforderlich, wird es nun auch bei umfangreichen Umbauten benötigt. Es ermöglicht den Zugang zu Wasser, Strom und Gas, grundlegend für ein komfortables Leben auf Mallorca. Für die Bescheinigung müssen Bauarbeiten vom Architekten und der Gemeinde offiziell abgenommen sein. Der Antrag erfolgt beim Inselrat (Consell de Mallorca), manchmal schon vor der endgültigen Bauabnahme. Für die Ferienvermietungslizenz ist diese Bescheinigung unerlässlich. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre und sollte vor einem erneuten Verkauf erneuert werden.

Entscheiden Sie sich für einen Makler, um von lokalem Fachwissen und Expertise zu profitieren. Durch ein starkes Netzwerk und gute Verbindungen schafft der Makler optimale Bedingungen für Ihre Immobilienziele. Die mehrsprachige Kommunikation garantiert reibungslose Verständigung, während individuelle Betreuung und Engagement sicherstellen, dass Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen.

In einigen Gebieten – vornehmlich in Wohnsiedlungen – auf Mallorca gilt derzeit ein Moratorium. Einfacher ausgedrückt: Es handelt sich hierbei um einen Baustopp. Somit werden keine Baugenehmigungen für Neubauten oder Erweiterungsbauten erteilt. Im Nordosten sind unter anderem die Siedlungen Costa Canyamel, Els Pelats in Cala Ratjada oder Teile von Betlem im Gemeindegebiet Artà von dieser Regelung betroffen. In unseren Immobilienangeboten haben wir diese Siedlungen als „teilerschlossen“ und/oder „Bauerwartungsland“ gekennzeichnet.

In Spanien müssen Verträge von allen Parteien unterzeichnet werden. Eine rechtsverbindliche Unterschrift erfordert einen individuellen, erkennbaren Schriftzug. Notariell beglaubigte Unterschriften sind immer wirksam. Unterschiede gibt es zwischen „p.p.“ (in Vollmacht) und „p.o.“ (im Auftrag). Spanische Könige im Mittelalter unterzeichneten klar und einfach, wie „YO, EL REY“ (Ich, der König).

Bei einem Immobilienkauf in Spanien, wenn der Verkäufer eine Hypothek auf die Immobilie hat, erfolgt die Löschung dieser Hypothek zwei Monate vor dem eigentlichen Kaufvertrag, damit die Löschung im Register eingetragen wird, oder am Tag des Verkaufs. 

Beide Vorgänge werden vor einem Notar durchgeführt, und ein Teil der Zahlung an den Verkäufer wird durch einen Scheck ausgestellt, der zur Tilgung der Hypothek verwendet wird. Dies gewährleistet, dass die Immobilie frei von jeglichen Belastungen verkauft wird.

Für den Fall einer Hypothek müssen bestätigte Schecks von einer spanischen Bank vorbereitet werden, wobei die Kosten etwa 300 € pro Scheck betragen und vom Käufer getragen werden.

Wenn der Verkäufer die Immobilie mithilfe einer Hypothek finanziert hat, besteht die Möglichkeit, diese zu übernehmen. In diesem Fall ist es entscheidend, die genauen Bedingungen der Hypothek sorgfältig zu prüfen.

Die Kosten für die Löschung der Hypothek beim Grundbuchamt gehen zu Lasten des Verkäufers und werden in der Regel vom Kaufpreis einbehalten.

Wichtige Punkte im Überblick:

Spanien:

  • Häufigere notarielle Einsätze für Vollmachten, einvernehmliche Scheidung, etc.
  • Keine Beglaubigung von Unterschriften auf privaten Dokumenten
  • Günstigere Notargebühren im Vergleich zu Deutschland
  • Der Notar steuert nicht die Grundbucheintragungen
  • Keine Beratungsfunktion, Protokollierung des Kaufvertrages
  • Bezahlung am Tag des Notartermins beim Immobilienkauf
  • Weitreichende Zuständigkeiten bei Neubauerklärungen, Teilungserklärungen, Erbschaftsannahmen


Deutschland:

  • Häufige Beglaubigungen von Unterschriften
  • Höhere Notargebühren
  • Deutscher Notar berät und betreut unabhängig und unparteiisch
  • Kümmert sich um Eintragungen und Steuerzahlungen
  • Zahlung und Übergabe beim Immobilienkauf erfolgen zu unterschiedlichen Zeitpunkten


Zusätzliche Informationen:

  • Spanische und deutsche Notare gehören der Union des Lateinischen Notariats an.
  • Spanische Notare beurkunden Gebäude als Neubauten im Unterschied zu Deutschland.
  • Spanische Notare müssen Urkunden nicht vollständig verlesen, es reicht, den Parteien den wesentlichen Inhalt zu vermitteln.
  • Im Gegensatz zu deutschen Notaren sind spanische Notare nicht zum Vollzug der Urkunde verpflichtet und kümmern sich nicht um die Eintragung im spanischen Grundbuch.


Was bedeutet das für Sie? In Spanien fallen günstigere Notarkosten an, jedoch sind zusätzliche rechtliche Beratung und Gebühren für die Kaufabwicklung einzuplanen.

In Spanien gelten Sie als steuerlicher Resident, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen. Alternativ können Sie auch als Resident gelten, wenn der Großteil Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten oder finanziellen Interessen in Spanien liegt. In Bezug auf die Steuererklärung bedeutet die spanische Residenz, dass Ihr weltweites Einkommen in Spanien besteuert wird. Sie müssen Ihre weltweiten Einkünfte in Ihrer jährlichen Steuererklärung in Spanien angeben.

Sie sind Ihrem Traumhaus einen Schritt näher! In Spanien erfolgt die Übergabe der Immobilie in der Regel am Tag des Notartermins, oft sogar vor der offiziellen Unterschrift beim Notar. So sollte eine professionelle Übergabe ablaufen:

  • Funktionscheck bei Geräten: Damit Ihr neues Zuhause reibungslos startet!
  • Versorgungszähler ablesen: Präzise Erfassung und Dokumentation aller relevanten Zählerstände für einen klaren Überblick über Ihre Ressourcen
  • Erklärung zur Technik: Pool, Bewässerungsanlage und mehr werden ausführlich erklärt – für sorgenfreies Wohnvergnügen!
  • Prüfung des Immobilienzustands: Ein detaillierter Check, um sicherzustellen, dass Ihre neue Immobilie in optimaler Verfassung ist.
  • Schlüsselübergabe und klare Dokumentation (wie Bedienungsanleitungen).

Damit Sie sich nach dem Notartermin so schnell wie möglich zu Hause fühlen können.

In Mallorca gelten spezifische Vorschriften für Veränderungen an Immobilien. Die Farbgebung, Persiana (Fensterläden) und Hausregelungen sollten vorher beim örtlichen Rathaus überprüft werden. Wohnungsbesitzer sollten zudem die Hausregelungen beachten, um sicherzustellen, dass Veränderungen den Gemeinschaftsstandards entsprechen. Gemeindevorschriften, bereits in den Normas Urbanísticas festgelegt, betreffen Aspekte wie Grundstücksumzäunung und Baumaterialien. Vor Bauprojekten ist es ratsam, örtliche Gemeindevorschriften zu überprüfen, um reibungslose Veränderungen sicherzustellen. Bei kleineren Renovierungsarbeiten (es werden keine Wände versetzt) genügt eine „Vorabmitteilung“ an das zuständige Rathaus. Handelt es sich um größere Arbeiten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen, indem Sie ein von einem Architekten unterzeichnetes Projekt vorlegen und anschließend die „final de obra“ beantragen. Für beide Anträge sind Gebühren zu entrichten. Bei Unsicherheiten können Sie sich gerne an uns wenden.

Ihre Vorteile bei der Vermögenssteuer auf den Balearen: Der Mindestfreibetrag wurde auf 3 Millionen Euro angehoben, wodurch Investoren innerhalb dieser Grenze steuerfrei bleiben. Auch für Vermögen über 3 Millionen Euro bedeutet dies eine Reduzierung der Steuerlast. Die Vermögenssteuer ist am 31. Dezember fällig und basiert auf dem Vermögen in Spanien. Die Wahl der staatlichen Tabelle minimiert die Steuerlast, und Strategien wie gemeinsame Immobilieninvestitionen, Finanzierung zum Kaufzeitpunkt und der Kauf über ausländische Unternehmen können die Steuer weiter reduzieren. Unabhängig von der Änderung raten wir Investoren, sich stets professionell beraten zu lassen, um maximale Steuervorteile zu nutzen und potenzielle steuerliche Konsequenzen zu minimieren. Gerne bringen wir Sie mit unseren starken Finanz- und Steuerberatern zusammen.

Investieren Sie auf Mallorca, wo der Immobilienmarkt stabil und auf hohem Niveau floriert. Der Markt entwickelt sich positiv und wird voraussichtlich weiterhin attraktive Renditen bieten. Der hohe Anteil ausländischer Käufer, der sich seit 2009 fast verdoppelt hat, unterstreicht die Beliebtheit der Insel. Das kontinuierliche Bevölkerungswachstum und die steigende Nachfrage nach Mietobjekten machen Mallorca zu einem vielversprechenden Standort für Investitionen.

Erfahren Sie mehr über das Beckham-Gesetz, das ausländischen Arbeitnehmern ermöglicht, nach den spanischen Kriterien der Einkommensteuer für Nicht-Residenten besteuert zu werden. Investoren, die langfristig in Spanien leben möchten, profitieren von dieser Regelung, da sie nur für auf spanischem Territorium erwirtschaftetes Einkommen Steuern zahlen.

  • ETV für Villen, Fincas oder freistehende Anwesen.
  • ETVPL für Wohnungen oder Reihenhäuser: Beide erfordern die Zustimmung der Miteigentümer der Wohngemeinschaft.
  • ETV60 für Immobilien, die nur für 60 Tage im Jahr vermietet werden können: Der Eigentümer kann wählen, einen der Hochsaisonmonate in die 60 Tage der Lizenz einzubeziehen.

Beim Verkauf einer Immobilie mit Ferienvermietungslizenz bleibt die Lizenz bestehen, und der neue Eigentümer kann sie weiterhin nutzen, ohne dass sich etwas an der Anzahl der Bettenplätze ändert. Es ist jedoch zu beachten, dass der Austausch oder Verkauf von bestehenden Bettenplätzen zwischen Vermietern nicht mehr möglich ist.

Es besteht die Möglichkeit, dass Lizenzen dem Markt nicht mehr zur Verfügung stehen, wenn sie zurückgegeben werden, was auf Antrag des Eigentümers geschieht. Vermieter können ihre Lizenzen auch verlieren, insbesondere bei Nichteinhaltung des Gesetzes. Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser und 60-Tage-Vermietungen müssen alle fünf Jahre erneuert werden, wobei die entsprechenden Gebühren erneut entrichtet werden müssen. Für Vermietungslizenzen vor 2017 gibt es eine Drei-Jahres-Nichtnutzungs-Frist; die Lizenz erlischt, wenn in diesem Zeitraum keine Vermietung an Urlauber erfolgt. Die Einhaltung der Vorschriften wird regelmäßig durch Mitarbeiter des Inselrats von Mallorca überprüft.

Für Altlizenzen aus dem Zeitraum 2005-2012 sieht das Ley 2/2005 eine Erneuerung alle sechs Jahre vor, begleitet von entsprechenden Gebühren. Altlizenzen aus dem Zeitraum 2012-2017 hingegen unterliegen nicht eindeutigen Vorschriften zur Gültigkeitsdauer. Die Tourismusbehörde bestätigt telefonisch, dass für diese Altlizenzen keine Erneuerung erforderlich ist.

Die Definition hat sich geändert: Nicht die Dauer, sondern der touristische Charakter der Vermietung zählt. Kurzzeitige Vermietung gilt als Ferienvermietung, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass sie einem anderen Zweck dient. Die maximale Mietdauer für Ferienvermietung beträgt einen Monat.

 

  1. Reinigung vor und während der Vermietung:
    • Gewährleistung der Sauberkeit vor Ankunft der Gäste und während ihres Aufenthalts.
  2. Bereitstellung und Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern:
    • Bereitstellung von üblicher Bettwäsche und Handtüchern sowie regelmäßiger Austausch.
  3. Pflege und Instandhaltung des Objekts:
    • Sicherstellung, dass das Objekt in gutem Zustand ist und eventuelle Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden.
  4. Andere festgesetzte Regelungen:
    • Erfüllung weiterer vereinbarter Bestimmungen und Serviceleistungen gemäß den festgelegten Vereinbarungen.
  1. Erforderliche Anzahl von Badezimmern basierend auf der Belegung.
  2. Lage des Vermietobjekts in einer qualifizierten Zone.
  3. Freiheit von baulichen Sanktionen.
  4. Mindestalter des Vermietobjekts von 5 Jahren mit nachweisbarem Baujahr.
  5. Gültiges Zertifikat der Bewohnbarkeit (cédula de habitabilidad), alle 10 Jahre zu erneuern.
  6. Gültiges Energiezertifikat mit Mindesteinstufung, ebenfalls alle 10 Jahre zu erneuern.
  7. Eigene Zähler für Strom, Gas, Öl, Wasser usw. für jeden Haushalt.
  8. Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
  9. Keine Lage auf naturgeschütztem Land.
  10. Nachweis, dass die Immobilie nie als subventioniert oder preiskontrolliert galt.
  11. Notwendige Vorsichtsmaßnahmen bei Immobilien in Brand-Risiko-Zonen.
  12. Vermietung des eigenen Hauptwohnsitzes bis zu 60 Tagen im Jahr möglich.
  13. Antrag auf Lizenz für Kurzzeitvermietung von Apartments, wenn Hausgemeinschaft zustimmt.
  14. Alle 5 Jahre Lizenz erneuern, Nachweis des Hauptwohnsitzes und Einhaltung der Anforderungen.
  15. Erwerb der Touristen-Plätze durch Antrag mit persönlichen Daten und Steuernummer.
  16. Zahlung des festgesetzten Betrags bei der Behörde.
  17. Lizenzausstellung nach Zahlungseingang.
  • Einfamilienhaus: 3.500 € pro Person/Bett. Ratenzahlung über 5 Jahre möglich, d. h. 700 € pro Person/Jahr.
  • Mehrfamilienhaus (Apartment): 875 € pro Person/Bett. Ratenzahlung über 5 Jahre möglich, also 175 € pro Person/Jahr.
  • Vermietung des Hauptwohnsitzes (bis max. 60 Tage im Jahr erlaubt): 291 € pro Person/Bett. Ratenzahlung über 5 Jahre möglich, also 58,33 € pro Person/Jahr.

Seit Februar 2022 wurde die Neuvergabe von touristischen Lizenzen gestoppt. Aktuell ist eine Neubeantragung nicht möglich.

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