Für Investoren präsentieren wir exklusive Mallorca-Immobilien und Projekte mit dem Fokus auf Renditemöglichkeiten,
gewerbliche Nutzungen oder lukrative Investments und Kapitalanlagen. Bei CCC Real Estate | Invest legen wir besonderen Wert auf umfassende Informationen, damit Ihre Investition auf einer soliden Grundlage beruht und Ihre Erwartungen erfüllt werden.
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Unsere sorgfältig ausgewählten Projekte spiegeln die höchsten Standards wider und bieten Investoren die Möglichkeit, in
prestigeträchtige Entwicklungen einzusteigen, die den Test der Zeit bestehen.
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Übernehmen Sie etablierte Unternehmen und Gastrobetriebe in erfolgreichen Lagen. Mit Ihrem Konzept und Ihrer Strategie positionieren Sie sich im Markt für Ihren nachhaltigen Geschäftserfolg.
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Unsere Plattform präsentiert nur die feinsten Immobilienprojekte und Geschäftsmöglichkeiten.
Ein Team von Fachleuten steht bereit, um sicherzustellen, dass Ihre Investitionserfahrung reibungslos und anspruchsvoll ist.
Wir schätzen Ihre Privatsphäre und Sicherheit. Ihre Premium-Investitionen sind bei uns in den besten Händen.
Eine reibungslose Immobilienabwicklung auf Mallorca erfordert die spanische NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjeros). Diese ist notwendig für den Notarvertrag und den Eigentumseintrag und begleitet Sie lebenslang ohne laufende Kosten. Die NIE wird auch für Autokauf, Versorgungsdienstleister und Arbeit in Spanien benötigt.
Drei Wege zur NIE:
Beim Immobilienerwerb auf Mallorca sind folgende Kauferwerbsnebenkosten zu beachten:
Die Grunderwerbssteuer beträgt zwischen 8 und 13 Prozent des Kaufpreises und hängt vom Wert Ihrer Wunschimmobilie ab.
Notargebühren belaufen sich auf 0,25 bis 0,50 Prozent des Kaufpreises bei Bestandsimmobilien. Zusätzliche Ausfertigungen oder Kopien unterliegen gesonderten Gebühren.
Nach Abschluss des Kaufvertrags erfolgt die Eintragung der Immobilie im Grundbuch mit Standardgebühren zwischen 0,15 und 0,30 Prozent des Kaufpreises.
Die Abwicklungsgebühren für Gestoria oder Anwalt belaufen sich auf ca. 0,8 bis 1 % des Kaufpreises.
Nebenkosten wie Gebühren für Um- oder Anmeldungen von Strom, Wasser, Gas, Brunnen, Ferienvermietungslizenz, Telefon/Internet, Versicherung, Alarmsystem, etc., sollten beim Immobilienkauf auf Mallorca berücksichtigt werden.
Es kann vorkommen, dass zur Ablösung einer Hypothek bestätigte Schecks von einer spanischen Bank vorbereitet werden müssen. Die Kosten betragen ca. 300 € pro Scheck, zu tragen vom Käufer. Die Einlösung der Schecks ist die Verantwortung des Verkäufers.
Hat der Verkäufer seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Spanien, wird vom notariellen Verkaufspreis 3% Steuer einbehalten.
Neben offensichtlichen Kosten wie Hypotheken und Grundsteuern gibt es zahlreiche Unterhaltskosten, die oft übersehen werden. Hier sind einige davon:
Ein bewusstes Verständnis dieser Unterhaltskosten kann Ihnen helfen, besser zu planen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca erwerben wollen, bietet eine Auslandfinanzierung folgende Vorteile:
Maßgeschneiderte Finanzierungslösungen gibt es auch für Schweizer und Luxemburger Staatsbürger. Durch renommierte Finanzierungsvermittlungsagenturen bieten wir:
Bei spanischen Immobilienprojekten sind Begriffe wie Nutzfläche, konstruierte Fläche und Wohnfläche entscheidend. Hier unterscheiden sie sich von deutschen Standards.
Wohnfläche (Superficie útil): Tatsächlich bewohnte und möblierte Fläche, von der inneren Linie der Außenmauern berechnet.
Nutzfläche/Konstruierte Fläche (Superficie construida): Beinhaltet überdachte Außenbereiche, wobei Verandas und Terrassen mit 50 % gewertet werden. Vollständig geschlossene Überdachungen zählen zu 100 %.
Bebaubarkeit (Edificabilidad): Das maximale zulässige Bauvolumen auf einem Grundstück, wichtig für Bauprojekte.
Überbaubarkeit (Ocupación): Umfasst genutzte, aber nicht zwangsläufig bewohnte Flächen, wie Garage, Wasserspeicher, Technik, sowie versiegelte Flächen der Außenbereiche.
Spanische Immobilienangebote geben oft die konstruierte Fläche an. Überprüfen Sie die Angaben in der Kaufurkunde und im Grundbuch, wo in der Regel von der konstruierten Fläche die Rede ist.
Das Dokument, als „Bewohnbarkeitsbescheinigung“ auf Deutsch und „Cédula de Habitabilidad“ auf Spanisch bekannt, ist entscheidend. Ursprünglich für Neubauten und Erstbezüge erforderlich, wird es nun auch bei umfangreichen Umbauten benötigt. Es ermöglicht den Zugang zu Wasser, Strom und Gas, grundlegend für ein komfortables Leben auf Mallorca. Für die Bescheinigung müssen Bauarbeiten vom Architekten und der Gemeinde offiziell abgenommen sein. Der Antrag erfolgt beim Inselrat (Consell de Mallorca), manchmal schon vor der endgültigen Bauabnahme. Für die Ferienvermietungslizenz ist diese Bescheinigung unerlässlich. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre und sollte vor einem erneuten Verkauf erneuert werden.
Entscheiden Sie sich für einen Makler, um von lokalem Fachwissen und Expertise zu profitieren. Durch ein starkes Netzwerk und gute Verbindungen schafft der Makler optimale Bedingungen für Ihre Immobilienziele. Die mehrsprachige Kommunikation garantiert reibungslose Verständigung, während individuelle Betreuung und Engagement sicherstellen, dass Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen.
In einigen Gebieten – vornehmlich in Wohnsiedlungen – auf Mallorca gilt derzeit ein Moratorium. Einfacher ausgedrückt: Es handelt sich hierbei um einen Baustopp. Somit werden keine Baugenehmigungen für Neubauten oder Erweiterungsbauten erteilt. Im Nordosten sind unter anderem die Siedlungen Costa Canyamel, Els Pelats in Cala Ratjada oder Teile von Betlem im Gemeindegebiet Artà von dieser Regelung betroffen. In unseren Immobilienangeboten haben wir diese Siedlungen als „teilerschlossen“ und/oder „Bauerwartungsland“ gekennzeichnet.
In Spanien müssen Verträge von allen Parteien unterzeichnet werden. Eine rechtsverbindliche Unterschrift erfordert einen individuellen, erkennbaren Schriftzug. Notariell beglaubigte Unterschriften sind immer wirksam. Unterschiede gibt es zwischen „p.p.“ (in Vollmacht) und „p.o.“ (im Auftrag). Spanische Könige im Mittelalter unterzeichneten klar und einfach, wie „YO, EL REY“ (Ich, der König).
Bei einem Immobilienkauf in Spanien, wenn der Verkäufer eine Hypothek auf die Immobilie hat, erfolgt die Löschung dieser Hypothek zwei Monate vor dem eigentlichen Kaufvertrag, damit die Löschung im Register eingetragen wird, oder am Tag des Verkaufs.
Beide Vorgänge werden vor einem Notar durchgeführt, und ein Teil der Zahlung an den Verkäufer wird durch einen Scheck ausgestellt, der zur Tilgung der Hypothek verwendet wird. Dies gewährleistet, dass die Immobilie frei von jeglichen Belastungen verkauft wird.
Für den Fall einer Hypothek müssen bestätigte Schecks von einer spanischen Bank vorbereitet werden, wobei die Kosten etwa 300 € pro Scheck betragen und vom Käufer getragen werden.
Wenn der Verkäufer die Immobilie mithilfe einer Hypothek finanziert hat, besteht die Möglichkeit, diese zu übernehmen. In diesem Fall ist es entscheidend, die genauen Bedingungen der Hypothek sorgfältig zu prüfen.
Die Kosten für die Löschung der Hypothek beim Grundbuchamt gehen zu Lasten des Verkäufers und werden in der Regel vom Kaufpreis einbehalten.
Wichtige Punkte im Überblick:
Spanien:
Deutschland:
Zusätzliche Informationen:
Was bedeutet das für Sie? In Spanien fallen günstigere Notarkosten an, jedoch sind zusätzliche rechtliche Beratung und Gebühren für die Kaufabwicklung einzuplanen.
In Spanien gelten Sie als steuerlicher Resident, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen. Alternativ können Sie auch als Resident gelten, wenn der Großteil Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten oder finanziellen Interessen in Spanien liegt. In Bezug auf die Steuererklärung bedeutet die spanische Residenz, dass Ihr weltweites Einkommen in Spanien besteuert wird. Sie müssen Ihre weltweiten Einkünfte in Ihrer jährlichen Steuererklärung in Spanien angeben.
Sie sind Ihrem Traumhaus einen Schritt näher! In Spanien erfolgt die Übergabe der Immobilie in der Regel am Tag des Notartermins, oft sogar vor der offiziellen Unterschrift beim Notar. So sollte eine professionelle Übergabe ablaufen:
Damit Sie sich nach dem Notartermin so schnell wie möglich zu Hause fühlen können.
In Mallorca gelten spezifische Vorschriften für Veränderungen an Immobilien. Die Farbgebung, Persiana (Fensterläden) und Hausregelungen sollten vorher beim örtlichen Rathaus überprüft werden. Wohnungsbesitzer sollten zudem die Hausregelungen beachten, um sicherzustellen, dass Veränderungen den Gemeinschaftsstandards entsprechen. Gemeindevorschriften, bereits in den Normas Urbanísticas festgelegt, betreffen Aspekte wie Grundstücksumzäunung und Baumaterialien. Vor Bauprojekten ist es ratsam, örtliche Gemeindevorschriften zu überprüfen, um reibungslose Veränderungen sicherzustellen. Bei kleineren Renovierungsarbeiten (es werden keine Wände versetzt) genügt eine „Vorabmitteilung“ an das zuständige Rathaus. Handelt es sich um größere Arbeiten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen, indem Sie ein von einem Architekten unterzeichnetes Projekt vorlegen und anschließend die „final de obra“ beantragen. Für beide Anträge sind Gebühren zu entrichten. Bei Unsicherheiten können Sie sich gerne an uns wenden.
Investieren Sie auf Mallorca, wo der Immobilienmarkt stabil und auf hohem Niveau floriert. Der Markt entwickelt sich positiv und wird voraussichtlich weiterhin attraktive Renditen bieten. Der hohe Anteil ausländischer Käufer, der sich seit 2009 fast verdoppelt hat, unterstreicht die Beliebtheit der Insel. Das kontinuierliche Bevölkerungswachstum und die steigende Nachfrage nach Mietobjekten machen Mallorca zu einem vielversprechenden Standort für Investitionen.
Erfahren Sie mehr über das Beckham-Gesetz, das ausländischen Arbeitnehmern ermöglicht, nach den spanischen Kriterien der Einkommensteuer für Nicht-Residenten besteuert zu werden. Investoren, die langfristig in Spanien leben möchten, profitieren von dieser Regelung, da sie nur für auf spanischem Territorium erwirtschaftetes Einkommen Steuern zahlen.
Beim Verkauf einer Immobilie mit Ferienvermietungslizenz bleibt die Lizenz bestehen, und der neue Eigentümer kann sie weiterhin nutzen, ohne dass sich etwas an der Anzahl der Bettenplätze ändert. Es ist jedoch zu beachten, dass der Austausch oder Verkauf von bestehenden Bettenplätzen zwischen Vermietern nicht mehr möglich ist.
Es besteht die Möglichkeit, dass Lizenzen dem Markt nicht mehr zur Verfügung stehen, wenn sie zurückgegeben werden, was auf Antrag des Eigentümers geschieht. Vermieter können ihre Lizenzen auch verlieren, insbesondere bei Nichteinhaltung des Gesetzes. Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser und 60-Tage-Vermietungen müssen alle fünf Jahre erneuert werden, wobei die entsprechenden Gebühren erneut entrichtet werden müssen. Für Vermietungslizenzen vor 2017 gibt es eine Drei-Jahres-Nichtnutzungs-Frist; die Lizenz erlischt, wenn in diesem Zeitraum keine Vermietung an Urlauber erfolgt. Die Einhaltung der Vorschriften wird regelmäßig durch Mitarbeiter des Inselrats von Mallorca überprüft.
Die Definition hat sich geändert: Nicht die Dauer, sondern der touristische Charakter der Vermietung zählt. Kurzzeitige Vermietung gilt als Ferienvermietung, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass sie einem anderen Zweck dient. Die maximale Mietdauer für Ferienvermietung beträgt einen Monat.
Seit Februar 2022 wurde die Neuvergabe von touristischen Lizenzen gestoppt. Aktuell ist eine Neubeantragung nicht möglich.
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