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RESERVIERT: Charmantes Reihenhaus mit 3 Schlafzimmern, 2 Terrassen und Balkon
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Charmante Vintage-Villa mit 4 Schlafzimmern, Terrasse, großem Garten und Garage
VERKAUFT: Moderne Wohnung mit 3 SZ in Hafennähe
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CCC Real Estate
Erleben Sie faszinierende Mietmöglichkeiten auf Mallorca – sei es ein Stadthaus, eine Finca, eine Villa mit Meerblick oder ein Apartment. Entdecken Sie die ideale Unterkunft und tauchen Sie in die mallorquinische Lebensart ein.
Bei CCC Real Estate kümmern wir uns um alle Mietvertragsdetails transparent und in Ihrer Sprache.
Mieten Sie, bevor Sie kaufen – entdecken Sie die Insel, lernen Sie verschiedene Regionen kennen und treffen Sie eine informierte Entscheidung. Wir begleiten Sie gerne auf diesem Weg!
Eine reibungslose Immobilienabwicklung auf Mallorca erfordert die spanische NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjeros). Diese ist notwendig für den Notarvertrag und den Eigentumseintrag und begleitet Sie lebenslang ohne laufende Kosten. Die NIE wird auch für Autokauf, Versorgungsdienstleister und Arbeit in Spanien benötigt.
Drei Wege zur NIE:
In Spanien wird oft ein höherer Eigenkapitalanteil von etwa 30-40% des Kaufpreises für den Erwerb einer Immobilie empfohlen.
Beim Immobilienerwerb auf Mallorca sind folgende Kauferwerbsnebenkosten zu beachten:
Die Grunderwerbssteuer beträgt zwischen 8 und 13 Prozent des Kaufpreises und hängt vom Wert Ihrer Wunschimmobilie ab.
Notargebühren belaufen sich auf 0,25 bis 0,50 Prozent des Kaufpreises bei Bestandsimmobilien. Zusätzliche Ausfertigungen oder Kopien unterliegen gesonderten Gebühren.
Nach Abschluss des Kaufvertrags erfolgt die Eintragung der Immobilie im Grundbuch mit Standardgebühren zwischen 0,15 und 0,30 Prozent des Kaufpreises.
Die Abwicklungsgebühren für Gestoria oder Anwalt belaufen sich auf ca. 0,8 bis 1 % des Kaufpreises.
Nebenkosten wie Gebühren für Um- oder Anmeldungen von Strom, Wasser, Gas, Brunnen, Ferienvermietungslizenz, Telefon/Internet, Versicherung, Alarmsystem, etc., sollten beim Immobilienkauf auf Mallorca berücksichtigt werden.
Es kann vorkommen, dass zur Ablösung einer Hypothek bestätigte Schecks von einer spanischen Bank vorbereitet werden müssen. Die Kosten betragen ca. 300 € pro Scheck, zu tragen vom Käufer. Die Einlösung der Schecks ist die Verantwortung des Verkäufers.
Hat der Verkäufer seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Spanien, wird vom notariellen Verkaufspreis 3% Steuer einbehalten.
Neben offensichtlichen Kosten wie Hypotheken und Grundsteuern gibt es zahlreiche Unterhaltskosten, die oft übersehen werden. Hier sind einige davon:
Ein bewusstes Verständnis dieser Unterhaltskosten kann Ihnen helfen, besser zu planen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca erwerben wollen, bietet eine Auslandfinanzierung folgende Vorteile:
Maßgeschneiderte Finanzierungslösungen gibt es auch für Schweizer und Luxemburger Staatsbürger. Durch renommierte Finanzierungsvermittlungsagenturen bieten wir:
Bei spanischen Immobilienprojekten sind Begriffe wie Nutzfläche, konstruierte Fläche und Wohnfläche entscheidend. Hier unterscheiden sie sich von deutschen Standards.
Wohnfläche (Superficie útil): Tatsächlich bewohnte und möblierte Fläche, von der inneren Linie der Außenmauern berechnet.
Nutzfläche/Konstruierte Fläche (Superficie construida): Beinhaltet überdachte Außenbereiche, wobei Verandas und Terrassen mit 50 % gewertet werden. Vollständig geschlossene Überdachungen zählen zu 100 %.
Bebaubarkeit (Edificabilidad): Das maximale zulässige Bauvolumen auf einem Grundstück, wichtig für Bauprojekte.
Überbaubarkeit (Ocupación): Umfasst genutzte, aber nicht zwangsläufig bewohnte Flächen, wie Garage, Wasserspeicher, Technik, sowie versiegelte Flächen der Außenbereiche.
Spanische Immobilienangebote geben oft die konstruierte Fläche an. Überprüfen Sie die Angaben in der Kaufurkunde und im Grundbuch, wo in der Regel von der konstruierten Fläche die Rede ist.
Das Dokument, als „Bewohnbarkeitsbescheinigung“ auf Deutsch und „Cédula de Habitabilidad“ auf Spanisch bekannt, ist entscheidend. Ursprünglich für Neubauten und Erstbezüge erforderlich, wird es nun auch bei umfangreichen Umbauten benötigt. Es ermöglicht den Zugang zu Wasser, Strom und Gas, grundlegend für ein komfortables Leben auf Mallorca. Für die Bescheinigung müssen Bauarbeiten vom Architekten und der Gemeinde offiziell abgenommen sein. Der Antrag erfolgt beim Inselrat (Consell de Mallorca), manchmal schon vor der endgültigen Bauabnahme. Für die Ferienvermietungslizenz ist diese Bescheinigung unerlässlich. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre und sollte vor einem erneuten Verkauf erneuert werden.
Entscheiden Sie sich für einen Makler, um von lokalem Fachwissen und Expertise zu profitieren. Durch ein starkes Netzwerk und gute Verbindungen schafft der Makler optimale Bedingungen für Ihre Immobilienziele. Die mehrsprachige Kommunikation garantiert reibungslose Verständigung, während individuelle Betreuung und Engagement sicherstellen, dass Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen.
In einigen Gebieten – vornehmlich in Wohnsiedlungen – auf Mallorca gilt derzeit ein Moratorium. Einfacher ausgedrückt: Es handelt sich hierbei um einen Baustopp. Somit werden keine Baugenehmigungen für Neubauten oder Erweiterungsbauten erteilt. Im Nordosten sind unter anderem die Siedlungen Costa Canyamel, Els Pelats in Cala Ratjada oder Teile von Betlem im Gemeindegebiet Artà von dieser Regelung betroffen. In unseren Immobilienangeboten haben wir diese Siedlungen als „teilerschlossen“ und/oder „Bauerwartungsland“ gekennzeichnet.
In Spanien üblich, trägt der Verkäufer die Immobilienverkaufsprovision, welche normalerweise zwischen 5 und 6 % liegt.
In Spanien müssen Verträge von allen Parteien unterzeichnet werden. Eine rechtsverbindliche Unterschrift erfordert einen individuellen, erkennbaren Schriftzug. Notariell beglaubigte Unterschriften sind immer wirksam. Unterschiede gibt es zwischen „p.p.“ (in Vollmacht) und „p.o.“ (im Auftrag). Spanische Könige im Mittelalter unterzeichneten klar und einfach, wie „YO, EL REY“ (Ich, der König).
Bei einem Immobilienkauf in Spanien, wenn der Verkäufer eine Hypothek auf die Immobilie hat, erfolgt die Löschung dieser Hypothek zwei Monate vor dem eigentlichen Kaufvertrag, damit die Löschung im Register eingetragen wird, oder am Tag des Verkaufs.
Beide Vorgänge werden vor einem Notar durchgeführt, und ein Teil der Zahlung an den Verkäufer wird durch einen Scheck ausgestellt, der zur Tilgung der Hypothek verwendet wird. Dies gewährleistet, dass die Immobilie frei von jeglichen Belastungen verkauft wird.
Für den Fall einer Hypothek müssen bestätigte Schecks von einer spanischen Bank vorbereitet werden, wobei die Kosten etwa 300 € pro Scheck betragen und vom Käufer getragen werden.
Wenn der Verkäufer die Immobilie mithilfe einer Hypothek finanziert hat, besteht die Möglichkeit, diese zu übernehmen. In diesem Fall ist es entscheidend, die genauen Bedingungen der Hypothek sorgfältig zu prüfen.
Die Kosten für die Löschung der Hypothek beim Grundbuchamt gehen zu Lasten des Verkäufers und werden in der Regel vom Kaufpreis einbehalten.
Wichtige Punkte im Überblick:
Spanien:
Deutschland:
Zusätzliche Informationen:
Was bedeutet das für Sie? In Spanien fallen günstigere Notarkosten an, jedoch sind zusätzliche rechtliche Beratung und Gebühren für die Kaufabwicklung einzuplanen.
In Spanien gelten Sie als steuerlicher Resident, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien verbringen. Alternativ können Sie auch als Resident gelten, wenn der Großteil Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten oder finanziellen Interessen in Spanien liegt. In Bezug auf die Steuererklärung bedeutet die spanische Residenz, dass Ihr weltweites Einkommen in Spanien besteuert wird. Sie müssen Ihre weltweiten Einkünfte in Ihrer jährlichen Steuererklärung in Spanien angeben.
Sie sind Ihrem Traumhaus einen Schritt näher! In Spanien erfolgt die Übergabe der Immobilie in der Regel am Tag des Notartermins, oft sogar vor der offiziellen Unterschrift beim Notar. So sollte eine professionelle Übergabe ablaufen:
Damit Sie sich nach dem Notartermin so schnell wie möglich zu Hause fühlen können.
In Mallorca gelten spezifische Vorschriften für Veränderungen an Immobilien. Die Farbgebung, Persiana (Fensterläden) und Hausregelungen sollten vorher beim örtlichen Rathaus überprüft werden. Wohnungsbesitzer sollten zudem die Hausregelungen beachten, um sicherzustellen, dass Veränderungen den Gemeinschaftsstandards entsprechen. Gemeindevorschriften, bereits in den Normas Urbanísticas festgelegt, betreffen Aspekte wie Grundstücksumzäunung und Baumaterialien. Vor Bauprojekten ist es ratsam, örtliche Gemeindevorschriften zu überprüfen, um reibungslose Veränderungen sicherzustellen. Bei kleineren Renovierungsarbeiten (es werden keine Wände versetzt) genügt eine „Vorabmitteilung“ an das zuständige Rathaus. Handelt es sich um größere Arbeiten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen, indem Sie ein von einem Architekten unterzeichnetes Projekt vorlegen und anschließend die „final de obra“ beantragen. Für beide Anträge sind Gebühren zu entrichten. Bei Unsicherheiten können Sie sich gerne an uns wenden.
Vereinbaren Sie einen individuellen Besichtigungstermin bei Tageslicht und ohne Zeitdruck. Nutzen Sie Vorabinformationen und Exposés, um die Immobilien gezielt zu prüfen. Erhalten Sie einen klaren Überblick, indem Sie systematisch alle Räume und Außenbereiche erkunden.
Achten Sie besonders auf den Zustand von Wänden, Böden und Fenstern, denn durch eine fundierte Beurteilung können Sie nicht nur Zeit, sondern auch Kosten sparen. Sprechen Sie offensichtliche Mängel direkt an und klären Sie vor Ort Fragen zur Möblierung oder zum Einzugstermin. Mit gezielten Notizen behalten Sie leicht den Überblick und können zügig die für Sie ideale Mietimmobilie auswählen.
Ihr Mietvertrag bei CCC Real Estate wird sorgfältig erstellt und umfasst alle entscheidenden Informationen. Hier sind wesentliche Punkte, die in einem vollständigen und transparenten Mietvertrag enthalten sein sollten:
Wir bei CCC Real Estate legen großen Wert darauf, dass Ihr Mietvertrag stets zweisprachig (Spanisch und Englisch oder Deutsch) erstellt wird, um in Spanien rechtsgültig zu sein.
Neben der monatlichen Miete können zusätzliche Kosten für Strom, Wasser, Gas oder Heizöl, Telefon- und Internetanschluss, ggf. Versicherung sowie die jährliche Müllgebühr. In der Regel sind die Gemeinschaftskosten für die Pflege der Anlagen bereits in der Miete enthalten.
Bei Einfamilienhäusern und Fincas können zusätzliche Kosten für den Gärtner und Poolservice entstehen.
Es liegt in der Verantwortung der Vermieter, sicherzustellen, dass die Immobilie funktionsfähig und bewohnbar ist. Kleine Schönheitsreparaturen aufgrund üblicher Abnutzung oder Reparaturen durch unsachgemäßen Gebrauch sind Aufgabe des Mieters. Nach Vertragsende sollte der Mieter die Immobilie in einem vergleichbaren Zustand zurückgeben, unter Berücksichtigung der normalen täglichen Abnutzung.
Nach spanischem Recht zahlt bei Wohnimmobilien der Vermieter die Provision. Bei Geschäftsräumen wird die Maklerprovision vom Mieter gezahlt.
Für Langzeitmieten beläuft sich diese auf 1,5 Monatsmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer (21% IVA).
Zu Anmietung einer Immobilie ist eine NIE-Nummer nicht zwingend erforderlich. Sie ist erforderlich, wenn Sie ein Bankkonto eröffnen wollen.
Nein, es ist nicht zwingend erforderlich, ein Bankkonto in Spanien zu haben. Die Miete kann von jedem Bankkonto an den Vermieter überwiesen werden, und die meisten Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Internet, Gas, …) ziehen bereits Zahlungen von jedem europäischen Bankkonto ein.
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