Seit dem 25. Mai 2020 regelt das neue Gesetz „Decreto Ley 9/2020 de medidas urgentes de protección del territorio de las Illes Balears“ die Baunormen in ländlichen Gebieten („suelo rústico“).
Wir haben die wichtigsten Punkte des neuen Verordnungsgesetzes 9/2020 für Sie zusammengestellt.
Neue Bebauungsparameter auf ländlichem Boden:
- Pro Grundstück kann nur ein Einfamilienhaus gebaut werden. Die Quadratmeter, die erforderlich sind, um bauen zu können sind gleichgeblieben und liegen je nach Gemeinde und Kategorisierung des Landes im Territorialplan von Mallorca zwischen 14.000 und bis zu 50.000 Quadratmetern.
- Bebaubare Fläche: 1,5 % (1 % für diejenigen die sich im Naturschutzgebiet befinden). Dieser Prozentsatz umfasst alle Gebäude und feste Garagen sowie überdachte Terrassen, etc.
- Maximale Überbauung durch Gebäude und anderer Elemente: 2 % auf ländlichem Boden (1,5 % für diejenigen die sich auf Naturschutzgebiet befinden). Dies schließt Poolterrassen, Wege usw. ein, unabhängig davon, welches Material zur Abdeckung der Erde verwendet wurde.
- Maximales Volumen sämtlicher Gebäude (einschließlich Garage) in jeder Kategorie von ländlichem Boden: 900 m³. Das entspricht bei einer Raumhöhe von durchschnittlich 3 m max. 300 m² Quadratmeter konstruierter Fläche.
- Nur ein Pool pro Grundstück mit einer maximalen Wasserspiegelfläche von 35 m² und einem maximalen Volumen von 60 m³.
Maßnahmen zur Landschaftsintegration und zur ökologischen Nachhaltigkeit:
- Das Grundstück muss, so weit wie möglich, in seinem natürlichen Zustand erhalten werden. Waldflächen oder die Anzahl der Obstbäume dürfen nicht reduziert werden.
- Erhaltung und Wiederherstellung von Trockenstein-Elementen.
- Nicht traditionelle Einzäunungselemente müssen beseitigt werden.
- Verringerung der Umweltbelastung durch künstliches Licht.
- Einfriedungen sollen traditionell sein und sich der Landschaft anpassen. Weiterhin soll dafür vorrangig einheimische natürliche Materialien verwendet werden, sodass die Fauna problemlos durchdringen kann.
- Regenwassersammelsystem zur Wiederverwendung.
Neue Baunormen und deren Auswirkungen auf Verkäufer von ländlichen Grundstücken
Wenn Sie ein Grundstück ohne gültige Baugenehmigung auf ländlichen Boden (suelo rústico) von mehr als 14.000 m² besitzen, sollten Sie wissen, dass der Verkaufspreis betroffen sein wird, da die Bebaubarkeit erheblich reduziert wurde.
Auswirkungen auf Verkäufer von fertiggestellten Finca-Anwesen durch neue Baunormen
Wenn Sie ein Grundstück mit mehreren Häusern oder ein großes Haus haben, wird dies zur Marktattraktivität beitragen, da es nicht mehr möglich sein wird, neue Bauvorhaben in dieser Größenordnung zu realisieren.
Konsequenzen für Kaufinteressenten
Wenn Sie ein Grundstück auf ländlichem Boden von mind. 14.000 m² kaufen, können Sie max. 280 m² konstruierte Fläche, also inkl. sämtlicher Gebäude, Wegen, Terrassen und Pool bauen. Auch auf wesentlich größeren Grundstücken darf max. 300 m² konstruierte Fläche entstehen (vor dem neuen Gesetz lag die Grenze bei max. 500 m² konstruierter Fläche).
Wer ein größeres Haus benötigt, ist gut beraten bei den vorhandenen Bestandsimmobilien Ausschau zu halten. Mehr Informationen zu rechtlichen Themen finden Sie hier!