Bei einem Immobilienkauf in Spanien ist der Bezahlungsvorgang ein sehr bedeutender Punkt. Im folgenden haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.
Wie wird die Immobilie bezahlt?
Im Gegensatz zu Deutschland, wird in Spanien die Immobilie am Tag der Unterschrift der notariellen Kaufurkunde beim Notar bezahlt.
Hat der Verkäufer seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Spanien, werden vom notariellen Verkaufspreis 3% Steuer einbehalten. Diesen Steuer-Einbehalt muss der Käufer an das Finanzamt abführen.
Bezahlung per bankbestätigten Scheck
Bei dieser Bezahlungsvariante handelt es sich um die gängigste Methode. Der Käufer lässt von seinem spanischen Konto einen bankbestätigten Scheck auf den Namen des Verkäufers ausstellen. Die Bank garantiert die Einlösung des Schecks. Somit ist die Sicherheit für den Verkäufer gegeben.
Sofern der Käufer über eine spanische Bank finanziert oder der Verkäufer der Immobilie spanischer Nationalität ist, ist diese Bezahlungsvariante obligatorisch.
Der Käufer trägt in diesem Fall die Gebühren für die Ausstellung des bankbestätigten Schecks. Der Verkäufer die Gebühren für die Einlösung.
Sind Verkäufer und Käufer deutscher Nationalität, kann die Immobilie auch mit einem bankbestätigten Scheck einer Deutschen Bank oder Sparkasse bezahlt werden. Dies bedarf im Einzelfall der Zustimmung beider Vertragsparteien.
Wird eine Hypothek des Verkäufers gelöscht, muss der Scheck für die Verkäufer-Bank von einer spanischen Bank ausgestellt werden.
Bei Unterschrift des notariellen Kaufvertrages wird der Bankscheck vom Käufer an Verkäufer gereicht.
Bezahlung per Blitzüberweisung innerhalb Deutschlands
Wenn es sich um deutsche Verkäufer und deutsche Käufer handelt, kann vereinbart werden, den Kaufpreis per Blitzüberweisung innerhalb Deutschlands zu bezahlen.
Der Käufer informiert seine Bank in Deutschland exakt über die Summe und das Empfängerkonto und vereinbart, dass die Bank die Blitzüberweisung per Anruf zum vereinbarten Termin ausführt. Diese Art der Überweisung wird in der Regel innerhalb von 3 Stunden ausgeführt.
Sobald der bestätigte Überweisungsbeleg der Käuferbank beim Notar vorliegt, wird dieser als Anlage zum Vertrag hinzugefügt. Bevor die Urkunde unterschrieben wird, ruft der Verkäufer bei seiner Bank in Deutschland an und lässt sich den Eingang des Kaufpreises telefonisch bestätigen. Eine Kontoabfrage per online-Banking ist auch möglich.
Ist der Betrag auf dem deutschen Konto des Verkäufers eingegangen, kann der notarielle Kaufvertrag unterschrieben werden. Durch die Unterschrift wird der Bezahlvorgang bestätigt.
Bei beiden Bezahlungsvarianten kann es in Einzelfällen zu individuellen Abweichungen kommen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.
Kontaktieren Sie uns jetzt.